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Führerscheinklassen

Klasse B – der Autoführerschein

Die Klasse B ist der Führerschein, mit dem die meisten anfangen. Sie berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – also praktisch jeden PKW, kleinen Transporter und Camper in dieser Gewichtsklasse.

Ein Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist immer erlaubt. Ein schwererer Anhänger darf mitgeführt werden, solange Zugfahrzeug und Anhänger zusammen die Grenze von 3.500 kg nicht überschreiten. Wird es mehr, brauchst du B96 oder BE.

So läuft die Ausbildung ab

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie lernst du den Grundstoff, der für alle Klassen gilt, und zusätzlich den klassenspezifischen Stoff für die Klasse B. Die Praxis beginnt mit Übungsstunden auf dem Übungsplatz und im Stadtverkehr; wie viele du brauchst, hängt von dir ab.

Klasse B – der Autoführerschein

Festgeschrieben sind nur die Sonderfahrten. Sie kommen zum Ende der Ausbildung und sind für jeden Fahrschüler gleich:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff in der Theorie
  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt
  • theoretische und praktische Prüfung beim TÜV

Das Mindestalter für die Klasse B liegt bei 18 Jahren. Mit dem Begleiteten Fahren kannst du die Ausbildung schon vorher abschließen und ab 17 mit einer eingetragenen Begleitperson fahren – mehr dazu auf unserer Seite zum Führerschein mit 17.

Mit der Klasse B erwirbst du automatisch die Klassen AM und L mit. Roller bis 45 km/h und langsam fahrende Zugmaschinen darfst du damit also ohne weitere Prüfung fahren.

Nach der Erteilung läuft eine Probezeit von zwei Jahren. In dieser Zeit werden Verstöße strenger gewertet – bei einem schwerwiegenden Verstoß kommt ein Aufbauseminar hinzu und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Klasse B197 – Automatik lernen, beides fahren

Wer die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, bekam früher eine Beschränkung in den Führerschein: Schaltwagen waren damit tabu. Seit April 2021 gibt es dafür die Schlüsselzahl B197 – und die Beschränkung entfällt.

Der Ablauf: Du lernst und prüfst auf dem Automatikfahrzeug, absolvierst zusätzlich eine Schaltkompetenz-Ausbildung auf einem Schaltwagen und darfst nach der Prüfung beides fahren. Im Führerschein steht die Klasse B mit der Schlüsselzahl B197, nicht die Automatikbeschränkung.

Damit fährst du ohne Einschränkung, was du willst – Wohnmobil, Bulli, Oldtimer, Sportwagen, Jeep, Elektroauto oder Mietwagen.

Warum sich das lohnt

Ohne Kupplung und Gangwechsel bleibt mehr Aufmerksamkeit für Verkehr, Spiegel und Verkehrszeichen. Viele Fahrschüler kommen dadurch schneller voran und gehen entspannter in die Prüfung. Und weil immer mehr Neuwagen – besonders Elektroautos – ohnehin Automatik haben, lernst du auf dem Fahrzeug, das dich später erwartet.

Dein Weg zur Schlüsselzahl 197 in sechs Schritten:

  • Ausbildung im Automatik-Auto
  • Ergänzende Schaltausbildung: mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Erfolgreiche Testfahrt mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug, mindestens 15 Minuten inner- und außerorts
  • Nachweis für die Behörde – ausgestellt von der Fahrschule
  • Praktische Prüfung im Automatik-Auto
  • Freie Fahrt, egal mit welchem Antrieb

Die praktische Prüfung selbst findet im Automatikfahrzeug statt. Wenn du dich darin sicherer fühlst, ist B197 der ruhigere Weg zum unbeschränkten Autoführerschein: volle Konzentration auf den Verkehr, kein Abwürgen in der Prüfung – und Schalten lernst du trotzdem, nur ohne Prüfungsdruck.

Und die Schlüsselzahl 78? Wer die gesamte Ausbildung und die Prüfung im Automatikfahrzeug macht, ohne Schalten zu lernen, bekommt die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein und darf dann ausschließlich Automatik fahren. Das schränkt später beim Autokauf und beim Mietwagen ein.

Die 78 lässt sich nachträglich streichen: mindestens 10 Fahrstunden im Schaltwagen und eine abschließende Testfahrt mit dem Fahrlehrer – danach wird die Beschränkung aus dem Führerschein entfernt. Eine erneute Prüfung ist dafür nicht nötig.

Klasse BE – Anhänger über 750 kg

Sobald der Anhänger schwerer als 750 kg ist und die Klasse B nicht mehr ausreicht, kommt die Klasse BE ins Spiel. Sie erlaubt Zugfahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit einem Anhänger von über 750 kg bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

Damit sind Gespanne bis zu insgesamt 7.000 kg möglich. Das reicht für Pferdeanhänger, größere Wohnwagen, Bootstrailer und schwere Baumaschinen- Anhänger.

Was in der Ausbildung wichtig wird

Ein Gespann fährt sich anders als ein einzelnes Fahrzeug: Es braucht mehr Platz, reagiert verzögert und will vorausschauend bewegt werden. Genau darauf liegt der Schwerpunkt – Rangieren, Kurvenverhalten, Bremswege und das sichere Ankuppeln.

Klasse BE – Anhänger über 750 kg

Die Klasse BE setzt eine bestehende Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Der Rest ist überschaubar:

  • Mindestalter 18 Jahre, mit Begleitetem Fahren ab 17
  • keine Theorieprüfung, nur eine praktische Prüfung
  • keine vorgeschriebene Mindestzahl an Fahrstunden – der Umfang richtet sich nach deinem Können
  • Prüfungsinhalte: Ankuppeln, Rangieren, Grundfahraufgaben und Fahren im Verkehr

Weil keine Pflichtstunden vorgeschrieben sind, entscheidet allein die Praxis, wie lange es dauert. Wer schon Erfahrung mit Anhängern hat, ist oft schnell fertig. Am besten schaust du bei uns vorbei – dann fahren wir eine Runde und du weißt, wo du stehst.

Klasse B96 – die Erweiterung ohne Prüfung

B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Sie erweitert das erlaubte Gesamtgewicht deines Gespanns: Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen mehr als 3.500 kg und bis zu 4.250 kg wiegen.

Das ist die passende Lösung für alle, denen die Klasse B zu knapp und die Klasse BE zu groß ist – etwa beim Wohnwagen, beim kleinen Pferdeanhänger oder beim Anhänger mit Gartengerät.

Schulung statt Prüfung

Der große Unterschied zur Klasse BE: Bei B96 gibt es keine Prüfung. Du absolvierst eine Schulung, an deren Ende eine Teilnahmebescheinigung steht. Mit der lässt du die Schlüsselzahl bei der Führerscheinstelle eintragen.

Die Schulung passt an einem Tag in den Kalender und gliedert sich in drei Teile:

  • 2,5 Stunden Theorie zu Gewichten, Ladung und Fahrphysik
  • 1 Stunde Grundfahraufgaben auf dem Übungsplatz, vor allem Rangieren und Ankuppeln
  • 3,5 Stunden Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
  • Voraussetzung: eine bestehende Fahrerlaubnis der Klasse B

Reicht dir B96 nicht, weil dein Anhänger über 3.500 kg liegt oder das Gespann schwerer als 4.250 kg wird? Dann ist die Klasse BE der richtige Weg – die Schulung für B96 ist dafür keine Voraussetzung.

Klasse B196 – 125er fahren mit dem Autoführerschein

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren – also Motorräder und Roller bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung. Und das ohne zusätzliche Prüfung.

Für viele ist das der bequemste Einstieg auf zwei Räder: kein zweiter Führerschein, keine Theorieprüfung, keine praktische Prüfung. Nach der Schulung trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl in deinen Führerschein ein.

Wer B196 machen darf

Die Erweiterung ist an zwei Bedingungen gebunden: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Beides muss zum Zeitpunkt der Schulung erfüllt sein.

Die Schulung ist im Umfang festgelegt und schließt ohne Prüfung ab:

  • 4 Doppelstunden Theorie speziell zum Motorradfahren
  • 5 praktische Fahrstunden à 90 Minuten
  • darin enthalten: Grundfahraufgaben, Überlandfahrt und Autobahnfahrt
  • Abschluss mit Bescheinigung, danach Eintrag bei der Führerscheinstelle

Ein wichtiger Punkt: B196 gilt nur in Deutschland. Wer mit der 125er ins Ausland will, braucht die richtige Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Auch inhaltlich lohnt der Vergleich: A1 verlangt Prüfungen, ist dafür aber europaweit gültig und der erste Schritt im Stufenzugang zu A2 und A. Wir sagen dir gern, was in deiner Situation sinnvoller ist.

Klasse AM – Roller und Kleinkrafträder ab 16

Die Klasse AM ist für viele der erste eigene Führerschein. Sie gilt für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h – bis 50 cm³ Hubraum beim Verbrennungsmotor und bis 4 kW Nenndauerleistung beim Elektroantrieb.

Eingeschlossen sind außerdem dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit derselben Höchstgeschwindigkeit; deren Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten, bei Elektrofahrzeugen ohne das Gewicht der Batterien. Damit bist du unabhängig von Bus und Fahrplan – gerade auf dem Weg zur Schule, zur Ausbildung oder zum Sport.

Was du in der Ausbildung lernst

Zweirad fahren heißt vor allem: sehen und gesehen werden. Deshalb liegt der Schwerpunkt auf Blicktechnik, Schräglage, Bremsen und dem Verhalten an Kreuzungen. Dazu kommt der Grundstoff, den jede Fahrerlaubnis verlangt, und der klassenspezifische Stoff für Zweiräder.

Die Eckdaten der Klasse AM:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • theoretische und praktische Prüfung
  • keine vorgeschriebenen Sonderfahrten
  • gilt für Fahrzeuge bis 45 km/h, nicht für 125er

Gut zu wissen: Die Klasse AM ist in jeder Fahrerlaubnis der Klasse B automatisch enthalten. Wer den Autoführerschein macht, darf Roller bis 45 km/h ohnehin fahren. Wenn du bis zum 18. Geburtstag nicht warten willst, ist AM der Weg dorthin.

Wer einen älteren Führerschein mit den früheren Klassen M oder S besitzt: Beide sind in der Klasse AM aufgegangen. Der bestehende Führerschein bleibt gültig, ein Umtausch ist dafür nicht nötig.

Klasse A1 – der Einstieg aufs Motorrad ab 16

Die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Leistung, wobei das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf. Dreirädrige Fahrzeuge sind bis 15 kW eingeschlossen.

Mit 16 Jahren ist A1 der früheste Weg auf ein richtiges Motorrad – und anders als B196 europaweit gültig. Wer später mehr Leistung will, hat mit A1 zugleich den ersten Schritt im Stufenzugang gemacht.

Ausbildung und Sonderfahrten

Neben dem Grundstoff kommt der klassenspezifische Theoriestoff für Zweiräder hinzu. In der Praxis geht es um Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen und Gefahrenbremsung – und danach um das Fahren in allen Verkehrssituationen.

Klasse A1 – der Einstieg aufs Motorrad ab 16

Wie bei der Klasse B sind Theorieumfang und Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
  • 5 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 4 Fahrstunden Autobahnfahrt
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt
  • theoretische und praktische Prüfung
  • Mindestalter 16 Jahre, danach zwei Jahre Probezeit

Der Stufenzugang macht A1 besonders attraktiv: Wenn du die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, entfällt beim Aufstieg zur Klasse A2 die Theorieprüfung. Es bleibt eine praktische Prüfung – und die Sonderfahrten musst du nicht erneut absolvieren.

Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW

Die Klasse A2 erlaubt Motorräder mit höchstens 35 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg. Zusätzlich gilt: Das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein – eine stark gedrosselte große Maschine zählt also nicht.

Damit steht dir ein großer Teil der Mittelklasse offen, von der Reise-Enduro bis zum Naked Bike. Für die meisten ist A2 der Führerschein, mit dem sie tatsächlich unterwegs sind.

Direkt oder über den Stufenzugang

A2 lässt sich auf zwei Wegen erreichen. Im Direkteinstieg ab 18 Jahren absolvierst du die komplette Ausbildung mit Theorie- und praktischer Prüfung. Über den Stufenzugang aus der Klasse A1 – nach zwei Jahren Vorbesitz – entfällt die Theorieprüfung und es bleibt die praktische Prüfung.

Die Unterschiede der beiden Wege im Überblick:

  • Direkteinstieg: ab 18 Jahren, Theorie- und praktische Prüfung, Sonderfahrten wie bei A1
  • Stufenzugang aus A1: nach 2 Jahren Vorbesitz, nur praktische Prüfung
  • erlaubt sind Motorräder bis 35 kW und 0,2 kW/kg
  • gedrosselte Maschinen nur, wenn das Ursprungsfahrzeug nicht mehr als 70 kW hatte

Auch A2 ist eine Stufe und kein Endpunkt: Nach zwei Jahren mit der Klasse A2 kannst du ab 20 Jahren die offene Klasse A erwerben – wieder ohne Theorieprüfung. Wer früh mit A1 anfängt, ist auf diesem Weg deutlich schneller am Ziel als über den Direkteinstieg.

Wichtig für alle mit älterem Führerschein: Eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis der damaligen „Klasse A beschränkt" gilt nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt. Diese Übergangsregelung betrifft aber nur Altfälle – wer heute A2 erwirbt, braucht für den Aufstieg zu A eine praktische Prüfung.

Klasse A – Motorräder ohne Beschränkung

Die Klasse A ist die offene Motorradklasse: keine Begrenzung bei Hubraum oder Leistung. Dazu kommen dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW, also auch Trikes.

Wer die Klasse A besitzt, darf jedes Motorrad fahren – vom Roller bis zur Reisemaschine mit über 100 kW. Alle darunterliegenden Zweiradklassen sind eingeschlossen.

Zwei Wege, zwei Altersgrenzen

Im Direkteinstieg liegt das Mindestalter bei 24 Jahren; die Ausbildung umfasst dann Theorie und Praxis mit beiden Prüfungen. Über den Stufenzugang geht es früher: Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben – und muss dafür nur die praktische Prüfung ablegen.

Welcher Weg für dich gilt, hängt vom Alter und vom Vorbesitz ab:

  • Direkteinstieg ab 24 Jahren mit Theorie- und praktischer Prüfung
  • Stufenzugang ab 20 Jahren nach 2 Jahren Klasse A2, nur praktische Prüfung
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: ab 21 Jahren
  • eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM

Der Stufenzugang ist in der Summe meist der günstigere Weg – die Ausbildung verteilt sich auf zwei Schritte und die zweite Prüfung fällt kürzer aus. Wer aber erst mit Mitte zwanzig anfängt, fährt mit dem Direkteinstieg schneller.

Wir schauen mit dir gemeinsam auf dein Alter, deinen Vorbesitz und dein Zielmotorrad und rechnen beide Varianten durch.

Mofa-Prüfbescheinigung – mobil ab 15

Für Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung. Der Aufwand ist deutlich kleiner als bei einem Führerschein – und ab 15 Jahren bist du damit auf eigenen Rädern unterwegs.

Die Bescheinigung ist keine Fahrerlaubnisklasse. Sie wird nicht als Karte ausgegeben, sondern als Dokument, das du beim Fahren mitführen musst.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Übungen. In der Theorie geht es um Verkehrsregeln, Gefahren und das richtige Verhalten im Straßenverkehr; in der Praxis um Anfahren, Bremsen, Kurven und Blicktechnik. Am Ende steht eine theoretische Prüfung – eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.

Das Wichtigste zur Prüfbescheinigung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • 6 Doppelstunden theoretischer Unterricht
  • praktische Übungen auf dem Übungsplatz und im Verkehr
  • theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung
  • gilt für Fahrzeuge bis 25 km/h

Zwei Ausnahmen sind gut zu wissen: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Prüfbescheinigung. Und wer eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder B besitzt, darf Mofa ohnehin fahren – die Berechtigung ist darin enthalten.

Wenn dir 25 km/h zu langsam sind, ist die Klasse AM der nächste Schritt: ein Jahr später, dafür bis 45 km/h.

Klasse C1 – Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen

Mit der Klasse C1 fährst du Kraftfahrzeuge über 3.500 kg und bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse – den klassischen 7,5-Tonner also. Mehr als acht Personen außer dem Fahrer dürfen nicht mitfahren, ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt.

C1 ist der Einstieg für alle, denen die Klasse B zu klein geworden ist: für den Umzugswagen, den Werkstattwagen, das große Wohnmobil oder den ersten Schritt in einen Beruf am Steuer.

Voraussetzungen

Du brauchst die Klasse B und musst mindestens 18 Jahre alt sein. Dazu kommen eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest nach den Anforderungen für die Klassen C und D – die sind strenger als beim Autoführerschein. Was genau verlangt wird, besprechen wir im Beratungsgespräch.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Fahrzeuge über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Die Klasse C1 ist befristet und muss regelmäßig durch eine ärztliche Untersuchung verlängert werden. Denk rechtzeitig daran – wer die Frist verpasst, darf bis zur Verlängerung nicht mehr fahren.

C1 ist der kleinere Schritt in den LKW-Bereich – günstiger und schneller als die volle Klasse C, und für viele Einsatzzwecke völlig ausreichend. Wer regelmäßig schwerere Fahrzeuge bewegt oder beruflich in den Güterverkehr will, ist mit der Klasse C besser bedient.

Wenn du zusätzlich einen schwereren Anhänger ziehen willst, ist C1E der nächste Schritt. Reicht dir 7,5 Tonnen nicht, brauchst du die Klasse C.

Klasse C1E – C1 mit schwerem Anhänger

C1E erweitert die Klasse C1 um Anhänger und Sattelanhänger über 750 kg. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf zusammen bis zu 12.000 kg wiegen.

Die Klasse deckt außerdem einen Fall ab, der mit der Klasse B nicht mehr geht: ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg, sofern die Kombination unter 12.000 kg bleibt.

Was sich gegenüber früher geändert hat

Die alte Regel, nach der die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten durfte, gilt nicht mehr. Maßgeblich ist heute allein die Gesamtmasse der Kombination.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg
  • Kombination bis maximal 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
  • Alternativ: Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg, Kombination bis 12.000 kg
  • Vorbesitz: Klasse C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Auch C1E ist befristet und wird zusammen mit C1 verlängert.

Rangieren mit einem schweren Anhänger ist Übungssache – genau dafür ist die praktische Ausbildung da. Wer das einmal sicher kann, verlernt es nicht wieder.

Klasse C – LKW über 7,5 Tonnen

Mit der Klasse C fährst du Kraftfahrzeuge über 3.500 kg ohne Obergrenze nach oben – vom 12-Tonner bis zum schweren LKW. Mehr als acht Personen außer dem Fahrer dürfen nicht mitfahren, ein Anhänger bis 750 kg ist eingeschlossen. Die Klasse C1 ist automatisch enthalten.

Für die meisten ist C der Einstieg in den Beruf. Und genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Förderung: Die Ausbildung kann über einen Bildungsgutschein finanziert werden.

Mindestalter und Grundqualifikation

Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Wer die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erwirbt oder sich in einer einschlägigen Berufsausbildung befindet, kann die Klasse C bereits mit 18 Jahren bekommen. Welcher Weg für dich der richtige ist, hängt davon ab, ob du gewerblich fahren willst – wir klären das im Erstgespräch.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Fahrzeuge über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, ohne Obergrenze
  • Nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: Klasse C1
  • Mindestalter: 21 Jahre, mit Grundqualifikation oder in einschlägiger Berufsausbildung ab 18

Wer gewerblich Güter transportiert, braucht neben der Fahrerlaubnis die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und muss sich danach regelmäßig weiterbilden. Sprich uns an, dann sagen wir dir, was in deinem Fall dazugehört.

Die Klasse C ist befristet und wird durch eine ärztliche Untersuchung verlängert.

Klasse CE – Lastzug und Sattelzug

CE ist die Königsklasse im Güterverkehr: Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhängern oder einem Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Das umfasst Lastzüge ebenso wie Sattelzüge – also den klassischen 40-Tonner.

Wer im Fernverkehr, in der Spedition oder im Baustellenverkehr arbeiten will, kommt an CE nicht vorbei.

Anspruchsvoll, aber lernbar

Ein Sattelzug verlangt sauberes Rangieren, vorausschauendes Fahren und ein gutes Gefühl für Länge und Schwerpunkt. Genau darauf liegt der Schwerpunkt der Ausbildung – zusammen mit Ladungssicherung, Kupplungsvorgängen und der Technik der Fahrzeuge.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg
  • Lastzüge und Sattelzüge
  • Vorbesitz: Klasse C
  • Einschluss: BE, C1E und T, bei Vorbesitz D1 zusätzlich D1E, bei Vorbesitz D zusätzlich DE
  • Mindestalter: 21 Jahre, mit Grundqualifikation oder in einschlägiger Berufsausbildung ab 18

Auch CE ist über den Bildungsgutschein förderbar. In Kombination mit der Klasse C und der Berufskraftfahrerqualifikation entsteht daraus ein vollständiges Qualifikationspaket für den Beruf. Sprich uns an, dann rechnen wir deinen Weg gemeinsam durch.

Befristet wie alle Klassen von C1 bis DE, Verlängerung durch ärztliche Untersuchung.

Klasse D1 – Busse bis 16 Fahrgäste

Die Klasse D1 berechtigt zum Führen von Bussen mit mehr als acht, aber höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Das Fahrzeug darf maximal acht Meter lang sein; ein Anhänger bis 750 kg ist erlaubt.

Das ist die Klasse für den Kleinbus: Fahrdienste, Vereins- und Schulfahrten, Werksverkehr, Behinderten- und Seniorenfahrdienste.

Voraussetzungen

Du brauchst die Klasse B und bist in der Regel mindestens 21 Jahre alt. Wer sich in einer einschlägigen Berufsausbildung befindet oder sie abgeschlossen hat, kann D1 schon mit 18 erwerben. Dazu kommen die ärztliche Untersuchung und der Sehtest nach den strengeren Anforderungen für die Klassen C und D sowie ein Nachweis über die Beachtung besonderer Anforderungen an das Reaktionsvermögen.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Mehr als 8, höchstens 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
  • Fahrzeuglänge maximal 8 Meter
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre, in oder nach einer einschlägigen Berufsausbildung ab 18
  • Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Auch D1 ist befristet und wird durch eine ärztliche Untersuchung verlängert.

Achtung, häufige Verwechslung: Für Taxi, Mietwagen und Krankentransport brauchst du nicht die Klasse D1, sondern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer beruflich einen Bus fährt, braucht dagegen beides – die Klasse und die Berufskraftfahrerqualifikation.

Klasse D1E – D1 mit Anhänger

D1E erweitert die Klasse D1 um Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Für Fahrdienste, die Gepäck, Rollstühle oder Ausrüstung mitnehmen, ist das die passende Ergänzung.

Voraussetzungen

Du brauchst die Klasse D1. Das Mindestalter entspricht dem der Klasse D1: in der Regel 21 Jahre, mit einschlägiger Berufsausbildung ab 18. Wer zusätzlich die Klasse C1 besitzt, erwirbt mit D1E automatisch auch C1E.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse D1
  • Einschluss: Klasse BE, bei Vorbesitz C1 zusätzlich C1E
  • Mindestalter: 21 Jahre, in oder nach einer einschlägigen Berufsausbildung ab 18

Befristet wie alle Klassen von C1 bis DE – die Verlängerung läuft gemeinsam mit deiner Klasse D1.

Ob D1E ausreicht oder gleich DE sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug ab. Wir schauen uns die Papiere an und sagen dir, was passt.

Klasse D – Omnibusse ohne Größenbeschränkung

Die Klasse D berechtigt zum Führen von Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz – ohne Begrenzung der Fahrzeuglänge und ohne Begrenzung der Zahl der Fahrgäste. Ein Anhänger bis 750 kg ist eingeschlossen, die Klasse D1 ebenfalls.

Das ist die Klasse für Linienverkehr, Reisebus und Schülerbeförderung – ein Beruf mit Verantwortung, aber auch mit stabiler Nachfrage. Busfahrerinnen und Busfahrer werden gesucht, bei den Verkehrsbetrieben ebenso wie bei privaten Reiseunternehmen.

Das Mindestalter hängt an deiner Qualifikation

Bei der Klasse D gibt es nicht ein Mindestalter, sondern mehrere: je nach Tätigkeit und Qualifikation kommen 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre in Betracht. Ausschlaggebend ist, ob du die beschleunigte Grundqualifikation oder die vollständige Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erwirbst und in welchem Verkehr du eingesetzt wirst. Das klingt kompliziert, ist im Gespräch aber in fünf Minuten geklärt.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Keine Begrenzung der Fahrzeuglänge
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: Klasse D1
  • Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre – abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Für den gewerblichen Einsatz gehört zur Fahrerlaubnis die Berufskraftfahrerqualifikation: die Grundqualifikation zu Beginn und danach eine regelmäßige Weiterbildung.

Die Klasse D kann über einen Bildungsgutschein gefördert werden – für viele der entscheidende Punkt beim Berufswechsel.

Auch die Klasse D ist befristet und wird durch eine ärztliche Untersuchung verlängert.

Klasse DE – D mit Anhänger

DE erweitert die Klasse D um Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse – typischerweise der Gepäckanhänger am Reisebus.

Voraussetzungen

Du brauchst die Klasse D. Das Mindestalter richtet sich wie dort nach Tätigkeit und Qualifikation. Wer zusätzlich C1 besitzt, erwirbt mit DE auch C1E; die Klassen BE und D1E sind ohnehin eingeschlossen.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • Fahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Vorbesitz: Klasse D
  • Einschluss: Klassen BE und D1E, bei Vorbesitz C1 zusätzlich C1E
  • Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre – abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Befristet wie alle Klassen von C1 bis DE, Verlängerung gemeinsam mit deiner Klasse D.

Du willst wissen, welche Kombination für deinen Job wirklich nötig ist? Ruf an – wir gehen deine Einsatzbereiche durch und sagen dir, welche Klassen du brauchst und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind.

Klasse L – Zugmaschinen bis 40 km/h

Die Klasse L gilt für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h – vorausgesetzt, sie werden auch für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt. Mit Anhänger darfst du dann höchstens 25 km/h fahren.

Zusätzlich eingeschlossen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, jeweils auch mit Anhänger.

Für Hof, Forst und Lager

L ist die Klasse für alle, die auf dem Betrieb mitarbeiten: in der Landwirtschaft, im Forst, im Garten- und Landschaftsbau oder im Lager. Ab 16 Jahren bist du damit auf dem Schlepper und auf dem Stapler unterwegs.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • mit Anhänger nur bis 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • in der Klasse B automatisch enthalten

Wenn du schneller als 40 km/h fahren willst, brauchst du die Klasse T. Und wer ohnehin den Autoführerschein macht: Die Klasse L ist darin enthalten.

Klasse T – Zugmaschinen bis 60 km/h

Die Klasse T geht über L hinaus: Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h, dazu selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h. Auch hier gilt: Die Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und dafür eingesetzt werden. Anhänger sind eingeschlossen.

Damit ist T die passende Klasse für moderne Schlepper, die deutlich schneller unterwegs sind als die alte 40er-Grenze.

Das Alter entscheidet über die Geschwindigkeit

Die Klasse T kannst du ab 16 Jahren erwerben. Für Fahrten über 40 km/h gilt allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren – zwischen 16 und 18 bleibt es also faktisch beim Tempo der Klasse L, bei größerem Fahrzeugspektrum.

Das sagt die Fahrerlaubnisklasse:

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h
  • Anhänger eingeschlossen
  • Einschluss: Klassen AM und L
  • Mindestalter: 16 Jahre; für Fahrten über 40 km/h 18 Jahre

Für Betriebe, die mit schnellen Schleppern arbeiten, ist T die sinnvollere Wahl gegenüber der Klasse L. Wir bilden beide Klassen aus und beraten dich, welche zu eurem Fuhrpark passt.

Du weißt noch nicht womit du starten sollst?