Wer beruflich Fahrgäste befördert, braucht mehr als den normalen Autoführerschein: Für Taxi, Mietwagen, Krankentransport und Ausflugsfahrten verlangt der Gesetzgeber eine eigene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – den P-Schein.
Der Weg dorthin ist überschaubar, aber er besteht aus mehreren Bausteinen, die zeitlich ineinandergreifen: ärztliche Untersuchung, Unterlagen von der Behörde und je nach Einsatzzweck eine Prüfung. Wir sortieren das mit dir und sagen dir, in welcher Reihenfolge du was erledigst – damit du nicht dreimal zur Führerscheinstelle fährst.
Immer dann, wenn Fahrgäste gewerblich befördert werden: im Taxi, im Mietwagen, im Krankenkraftwagen, im Linienverkehr und bei Ausflugsfahrten. Nicht nötig ist er für Fahrgemeinschaften und private Fahrten. Wenn du unsicher bist, ob dein geplanter Job darunter fällt: kurz anrufen, das ist in zwei Minuten geklärt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist befristet und muss regelmäßig verlängert werden.
Wir beraten dich zu den Voraussetzungen, bereiten dich auf die Prüfung vor und begleiten den Antrag bei der Führerscheinstelle. Was wir nicht können, ist die ärztliche Untersuchung – dafür brauchst du einen Arzt oder eine Begutachtungsstelle.
Du willst Bus fahren statt Taxi? Dann geht es nicht um den P-Schein, sondern um die Klasse D oder D1 – die findest du unter LKW & Bus. Wer beruflich Fahrgäste im Bus befördert, braucht beides: die Klasse D und die Berufskraftfahrerqualifikation.