Beim Begleiteten Fahren machst du mit 17 die komplette Ausbildung und beide Prüfungen. Danach darfst du fahren – solange eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt. Mit 18 bekommst du den regulären Führerschein.
Das ist mehr als ein Jahr früher mobil sein: Wer begleitet gefahren ist, hat nachweislich weniger Unfälle in den ersten Jahren danach. Die Fahrpraxis in ruhigen Situationen ist genau das, was nach der Prüfung sonst fehlt.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Eltern, Geschwister, Nachbarn, Trainer – erlaubt ist jeder, der diese Bedingungen erfüllt. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen, das kostet nichts extra.
Begleitetes Fahren ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern die ganz normale Klasse B – nur ein Jahr früher. Wenn du auf Automatik ausgebildet werden willst, ohne dir die Schaltberechtigung zu verbauen, ist Klasse B197 der richtige Weg.
Der beste Zeitpunkt zum Anfangen ist etwa ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag. Ruf uns an, dann rechnen wir gemeinsam rückwärts.